Informationen zur Lebensmittelausgabe
Wer kann bei der Tafel Lebensmittel erhalten?
Voraussetzungen für das Erhalten von Lebensmitteln sind ein ein geringes Einkommen oder eine geringe Rente
Bitte beachten Sie:
Für das Abholen von Lebensmitteln wird der Tafelausweis benötigt. Zudem erfolgt die Ausgabe nur in der vereinbarten Ausgabestelle und auch nur im vorgegebenen Zeitfenster.
Berechtigungsnachweis
Angeglichen an die EU-Vorgaben für Bedürftige werden im Zuge der Neuüberprüfung der Unterstützungsberechtigung angesetzt:
Einkommensgrenzen:
- Alleinstehende/Haushaltsvorstand: 1.250,00 Euro
- Ehepartner: + 500,00 Euro
- Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahre: + 450,00 Euro
Alle Kinder über 25 Jahren, die noch zuhause leben, egal ob Sie Schüler oder Studenten sind, bekommen einen eigenen Ausweis.
Lebensgemeinschaften werden wie verheiratete Paare behandelt.
Zum Einkommen zählen alle Einkünfte (Lohn, Lohnersatzleistungen, Unterhaltsleistungen, Wohngeld, Kindergeld, Krankengeld, Renten- und Pensionsansprüche, Miet- und Pachteinkünfte, ...…).
Angerechnet wird immer das Netto-Einkommen unter Berücksichtigung der festgelegten Einkommensgrenzen.
Wie bekommt man Lebensmittel?
Ein Tafelausweis wird für den Erhalt von Lebensmitteln benötigt. Auf ihm sind der Name der bezugsberechtigten Person sowie die Anzahl der mit ihr in einem Haushalt Lebenden vermerkt. Mit dem Ausweis können bei der jeweiligen Ausgabestelle Lebensmittel abgeholt werden.
Für die Ausstellung des Tafelausweises werden der Personalausweis bzw. die Geburtsurkunden der im Haushalt lebenden Familienangehörigen benötigt. Auch sind Einkommensnachweise (Bescheide über Sozialleistungen, Jobcenter-Bescheid etc.) als Nachweis für die Bedürftigkeit vorzulegen.
Welche Lebensmittel bekommt man bei der Tafel?
Mit dem Tafelausweis erhält man bei den Ausgabestellen einwandfreie Lebensmittel. Für die Übergabe der Lebensmittel ist ein bestimmtes Zeitfenster festgelegt. Die Abholung der Lebensmittel muss unbedingt in diesem Zeitfenster erfolgen!
Die meisten ausgegebenen Lebensmittel sind gespendet worden. Es kann also auch nur ausgegeben werden, was vorher von Supermärkten, Bäckereien und sonstigen Lebensmittelgeschäften zur Verfügung gestellt worden ist. Besondere gesundheitliche, kulturelle und religiöse Bedürfnisse werden bei der Zuteilung der Lebensmittel berücksichtigt.
Für die Lebensmittel ist ein symbolischer Unkostenbeitrag von 3 Euro zu bezahlen.